***Antragsfrist endet am 31.10.2021
Lange dauert die Pandemie bereits an und Sie haben wahrscheinlich jede Menge Umsatz verloren. Hier haben Sie die Chance von staatlichen Förderungen zu profitieren und Ihren Schaden zu minimieren. Aktuell werden Kassensysteme gefördert. Die Überbrückungshilfe unterstützt Sie als Unternehmer, Soloselbstständigen oder Freiberufler mit einem Zuschuss von bis zu 20.000 Euro (einmalig) in digitale Investitionen. Diese Investitionen müssen Sie nicht zurückzahlen. Lassen Sie sich fördern, um Ihren Betrieb zu digitalisieren. Sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater über Ihre Möglichkeiten, eine Förderung von bis zu 20.000 € für Ihr digitales Kassensystem mit TSE zu erhalten. Hier bekommen Sie die notwendigen Informationen.
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Wir beraten Sie gerne zu unseren förderfähigen Kassensystemen.
Gefördert werden Investitionen in Digitalisierung mit bis zu 20.000€. Dazu zählen auch Anschaffungskosten von IT-Hardware und betriebliche Lizenzgebühren von IT-Programmen. Kosten für solche Investitionen können Sie für den Zeitraum März 2020 bis Juni 2021 entsprechend angeben. Genauere Informationen finden Sie unter den Punkten 2.4 Nr. 9 und Nr. 14 auf der Überbrückungshilfe-III-Seite des Bundes. Dort steht explizit: „Förderungsfähig sind auch Anschaffungen und Erweiterung von elektronischen Aufzeichnungssystemen im Sinne des § 146a Abgabenordnung (AO).“ Das heißt, Sie können sich jetzt Ihre neue digitale Kasse mit TSE fördern lassen.
***Genaue Angaben kann Ihnen Ihr Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Ihr Rechtsanwalt geben.
Ein Auszug: …Förderungsfähig sind auch Anschaffungen und Erweiterung von elektronischen Aufzeichnungssystemen im Sinne des § 146a Abgabenordnung (AO)