Kassensicherungsverordnung (KassenSichV)
Inhaltsverzeichnis
Was ist die Kassensicherungsverordnung?
Die Kassensicherungsverordnung (kurz: KassenSichV) ist eine Verordnung des Finanzministeriums, die neue Standards zur Verhinderung von Manipulationen an Sicherungs- und Aufzeichnungssystemen, wie Kassensystemen, regelt. Genauso wie die GoBD und das Kassenbuch ist die Kassensicherungsverordnung ein wichtiger Bestandteil der Fiskalisierung.
Die Kassensicherungsverordnung zusammengefasst
Die Kassensicherungsverordnung 2020 kann in 3 Punkten zusammengefasst werden:
- Technische Sicherheitseinrichtung (kurz: TSE): Alle Aufzeichnungs- und Kassensysteme müssen über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung verfügen.
- Belegausgabepflicht: Bei allen Geschäftsfällen muss ein Beleg ausgestellt und den Kunden zur Verfügung gestellt werden.
- Kassenmeldepflicht: Alle elektronischen Kassen, die über eine TSE verfügen, müssen beim Finanzamt gemeldet werden.
Was ist die technische Sicherheitseinrichtung?
Die KassenSichV schreibt vor, dass alle digitalen Kassen ab dem 1. Januar 2020 über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung verfügen müssen. Die TSE speichert alle Transaktionen der Kasse mit einem unveränderbarem Protokoll auf ihrem internen Speicher. Damit wird verhindert, dass Daten im Aufzeichnungssystem nachträglich unbemerkt verändert oder manipuliert werden.
Außerdem muss die technische Sicherheitseinrichtung durch das BSI zertifiziert sein. Die Zertifizierung muss bis spätestens Ende September 2020 stattfinden.
Ausnahmeregeln:
Es besteht eine Ausnahmeregel für Kassen, die zwischen dem 25. November 2010 und 1. Januar 2020 gekauft wurden. Hier gilt eine Übergangsregelung bis zum 31.12.2022.
Was ist die Belegausgabepflicht?
Ab dem 1. Januar 2020 gilt die Belegausgabepflicht, die alle Betriebe, die mit einem elektronischen Kassensystem arbeiten, zur Belegausgabe verpflichtet. Das bedeutet, dass nun zu jedem Geschäftsfall ein Beleg ausgestellt und dem Kunden zur Verfügung gestellt werden muss. Diese müssen jedoch den Beleg nicht annehmen.
Es besteht außerdem die Möglichkeit die Belege klassisch in Papierform oder auch digital (z.B. mit Hilfe eines QR-Codes) den Kunden zur Verfügung zu stellen.
Was ist die Kassenmeldepflicht?
Ein weiterer Bestandteil der Kassensicherungsverordnung ist die Kassenmeldepflicht. Diese besagt, dass alle Unternehmen, die ein elektronisches Kassensystem benutzen, dieses auch beim zuständigen Finanzamt bis spätestens 30. September 2020 anmelden müssen. Mit diesem Schritt sollen Manipulation und Steuerhinterziehung verhindert werden.
Strafen bei Verstößen gegen die KassenSichV
Verstoß | Strafe |
Falsche Belege austellen | bis zu 5.000 Euro |
Aufzeichnungspflichtige Geschäftsvorgänge gar nicht oder falsch aufzeichnen | bis zu 25.000 Euro |
Digitale Kassensysteme ohne TSE nutzen (ab 30.09.2020) | bis zu 25.000 Euro |
Alle Fristen im Überblick
2017: Umsetzung der GoBD. Alle Kassendaten müssen nachprüfbar, unveränderbar, vollständig und auswertbar sein.
Ab 1. Januar 2020: Alle elektronischen Kassen eine TSE integriert haben. Jeder Betrieb muss Belege ausgeben und den Kunden zur Verfügung stellen.
Bis 30. September 2020: Zertifizierung der TSE und Anmeldung der Kasse beim zuständigen Finanzamt.
31. Dezember 2022: Ende der Übergangsregelung für Kassen, die zwischen dem 25. November 2010 und 01. Januar 2020 gekauft wurden.